Die Benesch- Dekrete: Geheiligt und in Stein gemeißelt in alle Ewigkeit?

Ende des Jahres 2007 verabschiedete der slowakische Nationalrat den Beschluss Nr. 1487.

Um Entschädigungsansprüchen und dem Beharren auf eine Entschuldigung für erlittenes Unrecht entgegen zu treten, wurden durch diesen Beschluss die Benesch- Dekrete für „unantastbar“ erklärt.

62 Jahre nach Kriegsende verteidigt damit die Slowakei, dem tschechischen Beispiel folgend, die Entrechtung und Vertreibung hunderttausender Menschen. Nach aktueller slowakischer Lesart waren diese Dekrete durch die Potsdamer Konferenz de facto genehmigt worden. Dabei behauptet die Regierung in Bratislava, dass damals die Alliierten die Kollektivschuld bestimmter Volksgruppen vorbehaltlos anerkannten. Dies ist jedoch, zumindest in solcher Eindeutigkeit, nicht der Fall. Darüber hinaus besaß die Potsdamer Konferenz gar nicht das Recht, Kollektivbestrafungen zu legitimisieren. Tatsächlich lehnt das internationale Recht Kollektivbestrafungen als Diskriminierung sogar ausdrücklich ab. Mit an Albernheit grenzender Haarspalterei behauptet die slowakische Regierung, damals hätte es gar keine ethnische Diskriminierung gegeben. Die Vertreibungsdekrete bezogen sich auf unzuverlässige Elemente und da die Deutschen und Ungarn in der damaligen Tschechoslowakei ausnahmslos unzuverlässig waren, nahmen die Deportationen sozusagen rein zufällig den Charakter einer ethnischen Säuberung an.
Wir bestreiten keinesfalls die Rechtmäßigkeit der Bestrafung deutscher und ungarischer Kriegsverbrecher, doch müssen wir entschieden der slowakischen Argumentation widersprechen! Zunächst einmal ist es eine historische Tatsache, dass die Sudeten- und Karpatendeutschen nicht für Hitlers Machtergreifung verantwortlich waren, denn 1933 besaßen sie gar nicht das deutsche Wahlrecht. Ferner ist es besonders pikant, dass ausgerechnet die Slowakei den Anspruch erhebt, in dieser Frage eine Richterposition einzunehmen. Die Tschechoslowakei wurde 1918 mit Waffengewalt und falschen Versprechungen als ein künstliches Gebilde geschaffen. Ebenso wie die deutschen, ungarischen, ruthenischen und polnischen Minderheiten lehnten sich die Slowaken gegen den tschechischen Zentralismus auf. Dieser Zwangsstaat zerfiel 1938. Der von Berlin und Rom diktierte I. Wiener Schiedsspruch leitete die Abspaltung der Slowakei ein, wobei die südlichen, zu 90% von Magyaren bewohnten, Landesteile wieder an Ungarn zurückgegeben wurden. Hierbei muss betont werden, dass London und Paris die Rechtmäßigkeit dieser Rückgabe aus demographischen und historischen Gründen anerkannten!

Die Slowakei war ein, von einer faschistischen Partei verwalteter, Vasallenstaat des III. Reiches, welcher bereits am Angriff auf Polen teilnahm. Die Judenverfolgungen wurden in der Slowakei mit besonderem Eifer durchgeführt, nur die Partei der ungarischen Minderheit lehnte die „Judengesetze“ ab. Erst als sich die Niederlage Hitlers abzeichnete, wechselten die Slowaken auf die Seite der Sieger. Die Tschechen erwiesen sich als ähnlich pragmatisch und wollten für die Zukunft die Slowaken als Verbündete gegen die übrigen Nationalitäten gewinnen. Daher sollten sie an der Beute, dem Besitz der Karpatendeutschen und Ungarn, beteiligt werden. Am 06.09.44 befahl der Slowakische Nationalrat die Schließung der ungarischen Schulen, auch in den 1938 an Ungarn abgetreten Landesteilen. Die wilden Racheakte, Morde und Plünderungen an Deutschen und Ungarn wurden 1945 durch die Benesch- Dekrete systematisiert. Dabei traten wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund.

Das Dekret 28 befahl die Übertragung landwirtschaftlicher Nutzflächen deutscher und ungarischer Familien an slawische Landwirte, das Dekret 33 nahm den „schuldigen Völkern“ alle staatsbürgerlichen Rechte. Gemäß Dekret 88 wurden nach offiziellen Angaben 50 000, in Wirklichkeit aber bis zu 80 000 Magyaren vertrieben. Diese Deportationen fanden überwiegend in der Großen Schütt, der Kornkammer der Slowakei, statt, wo slawische Enklaven geschaffen wurden. Interessanterweise durften sich später heimwehkranke Rückkehrer nicht auf Heimatboden niederlassen, sondern wurden nach Prag und andere große Städte, Schmelztiegel der Tschechisierung, gebracht. Jeder Kommentar erübrigt sich zum Erlass 108, der das Vermögen des slowakischen Ungarntums, von Parteien, Vereinen und Privatpersonen, einzog.

Bereits zur Zeit der Durchführung der Dekrete war die UN-Charta in Kraft, welche die Diskriminierung ethnischer Gruppen ächtet. Das mittlerweile geltende Internationale Recht lehnt zwar rückwirkende Gesetze ab, doch gilt das in der Praxis nicht bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Bereits 1946 verabschiedete die Prager Nationalversammlung das Gesetz Nr.115. In diesem wurde festgelegt, dass tschechische und slowakische Personen, die zwischen dem 30.9.1938 und dem 28.10(!).45 Kriegsverbrechen an Deutschen und Ungarn begingen, dafür nicht bestraft werden können. Allein schon die Existenz von Gesetz Nr.115 und der Benesch- Dekrete hätten verhindern müssen, dass die Tschechische Republik und die Slowakei ohne weiteres Mitglieder der EU werden können. Spätestens der Beschluss Nr. 1487 hätte für einen Aufschrei in allen demokratischen Ländern sorgen müssen. Doch Europa blieb aus wirtschaftlichen Gründen, Opportunismus und Desinteresse stumm. Gerade deshalb können wir zu dieser Schande für unseren Kontinent und die Menschlichkeit nicht schweigen!